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Entscheidungsprozesse kommunaler Wirtschaftspolitik

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Leserbrief DZ vom 14.04.2013 „Einfacher Dreisatz“

„Entscheidungsprozesse kommunaler Wirtschaftspolitik“

Thomas Wittlinger aus Düren schreibt zum Thema „Containerterminal“

Als ein aus dem „Mittleren Neckarraum“ zugezogener Mitbürger, mit einem makroökonomischen Hintergrund, verfolge ich die wirtschaftliche Entwicklung in der Region seit 30 Jahren mit großer Aufmerksamkeit.

Wissend, dass kein Ingenieur oder Architekt ein Bauwerk unter Außerachtlassung der physikalischen Gesetze errichten kann, beobachte ich mit unfassbarem Erstaunen, wie in der hiesigen, kommunalen „Wirtschaftsförderung“ permanent politische Entscheidungen unter Missachtung der fundamentalen, ökonomischen Gesetzmäßigkeiten getroffen werden.

Da in der öffentlichen Diskussion, die den aktuellen Entscheidungsprozess zum Thema „Containerterminal“ begleitet, sich erneut Fehlentscheidungen abzeichnen, folgende Hinweise für die Entscheider.

Unternehmen insbesondere unter öffentlicher Beteiligung, deren Eigentümer dem „Gemeinwohl“ verpflichtet sind, sollten in ihrem Handeln zusätzlich dem Leitbild des „ehrbaren Kaufmanns“ folgen.
Hierzu gehört, dass ein planendes Unternehmen sein Projekt auf ein fundiertes „Unternehmenskonzept“ stellt. Aufgrund von exogenen Anforderungen z. B. der Fremdkapitalgeber ist dies zwingend. Als Bestandteil dieses „Businessplans“ ist u.a. eine umfassende „Investitionsrechnung“ mit untergeordneter „Planertragsrechnung“ unerlässlich.

Die aus diesen Planrechnungen bereitgestellten Kennzahlen sollten es den politischen Entscheidern ermöglichen, ihre bilanzielle Habenseite, Gewerbesteuereinnahme, Einkommensteuerumlage und potenziellen Kaufkraftzuwachs zu ermitteln. Auf der Gegenseite dieser Bilanz des „Projekts Containerterminal“ stehen selbstredend u.a. die massiven Beeinträchtigungen von intakten Wohngebieten und die damit verbundene, enorme Entwertung von privaten Vermögenswerten.

Da jeder kommunalen „Wirtschaftsförderung“ diese einfache, ökonomische Dreisatzrechnung, in ähnlicher Weise zugrunde liegt, sollte ihre Anwendung – unter Zuhilfenahme des gesunden Menschenverstandes, zum Handwerkzeug der politischen Mandatsträgern gehören und eine überzeugende Entscheidungsfindung ermöglichen.

Es ist hierbei nicht zielführend und dem Gemeinwohl absolut unzuträglich, solche Entscheidungen unter Transfergelder verschlingenden „gutachterlichen Deckmänteln“ zu treffen oder in eine kostenintensive „Entwicklungsgesellschaft“ auszulagern.

Seit dem wegweisenden Mediationsverfahren von Herrn Geißler in Stuttgart und in Betrachtung seiner Anmerkungen zum und im Schlichterspruch sollte allen politischen Parteien die zeitgemäße Interpretation des 21. Artikels im Grundgesetz deutlich ins Bewusstsein gerückt sein!
Im aktuellen Entscheidungsprozess stehe ich allen politischen Gremien für qualifizierte Rückfragen gerne, kostenfrei zur Verfügung.


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